Rechtsprechung
VG Magdeburg, 29.11.2011 - 4 A 228/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Vermögensanrechnung bei der Ausbildungsförderung; Anrechnung eines Sparkontos
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2012, 203
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.01.2005 - X ZR 264/02
Rechte eines Dritten an einem auf seinen Namen angelegten Sparbuch
Auszug aus VG Magdeburg, 29.11.2011 - 4 A 228/11
Typischerweise ist, wenn ein naher Angehöriger ein Sparbuch auf den Namen eines Kindes anlegt, ohne das Sparbuch aus der Hand zu geben, aus diesem Verhalten zu schließen, dass der Zuwendende sich die Verfügung über das Sparguthaben bis zu seinem Tode vorbehalten will (BGH, Urteil vom 18.01.2005 - X ZR 264/02 -, NJW 2005, 980).Es ist nicht ersichtlich, warum dieser ausdrücklich zwischen der Bank und der Zeugin getroffenen Vereinbarung keine Bedeutung zukommen sollte, zumal es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 18.01.2005, a. a. O.) gerade auf die Umstände der Vereinbarung mit der Sparkasse, und nicht zwingend auf den eingetragenen Namen des Kontoinhabers ankommt.
Die vorliegenden Umstände sprechen vielmehr dafür, dass sich die Großmutter des Klägers die Verfügung über das Sparguthaben bis zu ihrem Tod "vorbehalten" (so die Formulierung in dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18.01.2005, a. a. O.) wollte.
- VGH Baden-Württemberg, 18.05.2010 - 12 S 1112/09
Zur Frage, wer im Ausbildungsförderungsrecht Inhaber eines Sparkontos ist, wenn …
Auszug aus VG Magdeburg, 29.11.2011 - 4 A 228/11
Dabei können die Benennung eines Drittbegünstigten, der abweichende Besitz des Sparbuches, auch im übrigen bestehende Rechtsbeziehungen zwischen den beteiligten Personen und der Bank sowie weitere Umstände auslegungsrelevante Faktoren sein (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 15.01.2009 - 11 K 408/08 -, juris; bestätigt durch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.05.2010 - 12 S 1112/09 -, juris). - VG Stuttgart, 15.01.2009 - 11 K 408/08
BAföG: Pflicht zur Verwertung eines von Großeltern auf den Namen des Studierenden …
Auszug aus VG Magdeburg, 29.11.2011 - 4 A 228/11
Dabei können die Benennung eines Drittbegünstigten, der abweichende Besitz des Sparbuches, auch im übrigen bestehende Rechtsbeziehungen zwischen den beteiligten Personen und der Bank sowie weitere Umstände auslegungsrelevante Faktoren sein (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 15.01.2009 - 11 K 408/08 -, juris; bestätigt durch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.05.2010 - 12 S 1112/09 -, juris).